Ausbund

Ausbund: das ist, Etliche schöne christliche Lieder, wie sie in dem Gefängniss zu Passau in dem Schloss von den Schweizer-Brüdern und von andern rechtglaubigen Christen hin und her gedichtet worden

Allen und jeden Christen, welcher Religion sie seien, unpartheyisch sehr nützlich. Nebst einem Anhang von sechs Liedern.

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Ein Wahrhaftiger Bericht

Von den Brüdern im Schweitzerland,in dem Zürcher Gebiet.
Wegen der Trübsalen,
Welche über sie ergangen sind, um des
Evangeliums willen.
Von dem 1635sten bis in das 1645ste Jahr.

Christlicher lieber Leser,
Es ist nicht möglich, mit kurzen Worten zu erzählen die große Trübsal und Unbarmherzigkeit, so über uns ergangen ist, auch über unsere Weib und Kinder, Alte, Kranke, Schwangern und Säugende, wie sie so grausam, unmenschlich und unbarmherzig mit uns armen Unterthanen umgangen sind; da wir ihnen doch kein Leid gethan haben, sondern in allen gebührlichen Sachen und billigen Dingen gern gehorsam gewesen sind und noch gern seyn wollten.
Wir wollen aber dieses unsern lieben Brüdern im Niederland (die ihr uns aber nach dem Fleisch unbekannt seyd) zu einer Nachricht und gewissen Bericht an Tag geben, jedoch eine kurze, einfältige, gewisse und wahrhaftige Rechenschaft geben, dieweil wir verstanden haben, daß ihr in unserer schweren Trübsal eine mitleidentliche Nachfrage habet, und unserer gedenket, so haben wir nicht können unterlassen, daß wir euch einen Bericht geben.
Anfänglich, beym Ausgang des 1635sten und Eingang des 1636sten Jahres, haben sie unsere vier Brüder gefangen, als Rudolph Egly, ein Bürger aus Zürch, und Ully Schmidt, in der Herrschaft Klonau, und Felix Urnne, auch aus derselbigen Herrschaft, und auch Hans Müller zu Uticken in der Herrschaft Grüningen; dieselbigen haben sie auf dem Rathhaus eine Zeitlang gefangen gelegt, und haben derselben einen jeden in einer sonderbaren Gefangenschaft behalten, jedoch ist Felix Urnne mit der Hülfe und Gnade GOttes mit gutem Gewissen ledig worden. Und die andern drey sind bis zwey und zwanzig Wochen gefangen gewesen; sie haben aber viel Streits in der währenden Zeit mit uns gehalten, von Religions= und Glaubenssachen halben. Nun ist ihnen aber allermeist und allerwegen um den Kirchengang zu thun gewesen, so wir aber ihnen mit gutem Gewissen nicht können bewilligen nach ihrem Begehren. Letztlich aber haben sie uns ausgelassen, doch mit einem Anhang, daß wir wiederum auf dem Rathhaus erscheinen, und uns einstellen sollten, und mit unsern Brüdern in den bestimmten vier Wochen sollten unterreden, was und wie wir einer Obrigkeit begegnen wollen. Wir haben aber auf die bestimmte Zeit nach laut unserem Versprechen und ihrem Begehren uns wiederum eingestellt, haben aber ihnen nicht können bewilligen Gewissens halben, daß eine Obrigkeit mit uns und den Unsrigen möge zufrieden seyn, als sie sagen; es ist aber unsere Anerbietung dazumal gewesen, und noch, was uns unser Gewissen nicht beschweret, was Steuer und Zoll, Ehr und Furcht antrifft, so wollen wir ihnen in allen gebührlichen Sachen willig und gehorsam seyn, und Unterthänigkeit erzeigen, als ein Christ thun soll.
Aber an das alles haben sie nicht wollen kommen, so müssen wir deshalben ihr Gebot lassen anstehen, und mit dem Apostel sagen: Wir sollen GOtt mehr gehorchen, als den Menschen. Sie haben uns aber dazumal alle drey wieder acht Tage auf dem Rathhaus verwahret, und nach bestimmter Zeit wieder auf unseren freyen Fuß gestellet, und zu den Unsern gelassen, wie vormals, mit den Unsern zu reden und zu rathschlagen, aber doch nicht mehr ihnen, der Obrigkeit, zu versprechen zu erscheinen wie vormals, sondern, wie sie sagten, wir sollten ledig seyn wie die anderen unserer Brüder. Wir sagten aber, wir wollen uns, wann es die Obrigkeit ferner begehren werde, wieder einstellen, wie andere gehorsame Unterthanen; wir aber haben dazumal nicht ohne Gebiet wollen erscheinen.
Nachdem haben sie also mit uns gehandelt; Im 1636sten Jahr, den 17ten Tag des Märzen, haben sie ihre Gesandten ausgeschickt, geistlich= und weltlichen Standes, auf ihre Schlösser, nämlich zu Klonau, Watheschweil und Grüningen, und uns allesammt fordern lassen, Weib und Mann, in ihrer ganzen Verwaltung: Allda haben wir alle unsere Namen eingeschrieben, und nach dem selben haben sie uns 7 Artikel vorgelesen, welche Artikel im Manifest verzeichnet sind, vom neunten bis auf das 13te Blatt. In den fünf ersten Artikeln war kein Streit, und haben bekennt wie sie; aber den 6ten und 7ten Artikel haben wir nicht bekennen, noch mit ihnen annehmen können. Nachdem haben sie uns zum andernmal bescheiden auf die vorbenannte Schlösser, auch haben uns die Gesandte wie vormals angeredt, und an uns angehalten, daß wir uns zu dem Kirchgang bequemen sollten; sie haben auch viel der ihrigen aus der Landschaft, besonders die Gelehrten und Vorgesetzten auf die Schlösser bescheiden; sie haben aber ihre Meinung dazumalen erzählt, und die streitigen Artikel auf ihre Form so hoch gerühmet, verkluget und verblümt, und uns in unserer Verantwortung oft heissen schweigen, und nicht gewollt, daß wir unsre Verantwortung und Bekenntniß thun sollen; sie haben aber uns und unsere Händel gar grausam gescholten, geschmähet und gelästert. Es geschah nur darum, (wie wir glauben) daß man uns vor dem gemeinen Mann wolle verhetzen und in Ungnad bringen, und nach dieser Handlung haben sie uns wiederum heim gelassen.
Die dritte Handlung, die sie mit uns fürgenommen haben.
Im vorgemeldten 1636sten Jahr, den achten Herbstmonat, zu Zürch auf der Chorherrn Stube, dahin hat man unsrer etliche beschieden mit einem Geleit, worbey viel Jäger waren von beyden Ständen, und haben mit uns eine Disputation gehalten von drey Artikel wegen, nämlich Taufe, Nachtmahl und Bann, da haben wir uns unsers Grunds und Glaubens halben erkläret, wie sie der Herr Christus angegeben und gelehret hat: da haben wir sie gefraget, ob sie glauben, daß wir darbey auch selig werden mögen? Da haben sie bekennt, ja. Noch über das, hat der oberste Pfarrer Breitinger vor der ganzen Gemeine bekennt, wann er ausser seiner Stadt in einem anderen Land wäre, und ein solches Volck anträfe, die eine solche Lehre und Glauben hätten, er möchte wohl zu ihnen stehen, er hoffete auch selig zu werden. Nachdem das Gespräch den ganzen Tag gewährt, hat uns die Nacht von einander geschieden; wir haben aber keinesweges vom wahren Grund Gottes, darauf unser rechter wahrer Glauben stehet, sollen noch können weichen, und nicht können bewilligen in ihre Kirchen zu gehen; wir haben auch nicht viel Gunst von der Obrigkeit erlanget, sondern sie haben uns denselbigen Abend mit harten und rauhen Worten angefahren, wie sie so grausam wollten mit uns handeln, auch sonderlich der vorgenannte Pfarrer Breitinger hat sein Herz nicht weiter können verbergen, oder noch länger einhalten, dann gleichwie er am Morgen uns gelobet und gerühmet hat, noch viel mehr hat er uns am Abend, im Abwesen, gelästert, geschmäht, gescholten und hart gedräuet, man werde uns unser Haab und Güter nehmen, und uns aus dem Land schicken, und sollen eine Obrigkeit suchen, die uns den Glauben frey lasse; welches sie aber uns nie haben wollen zulassen, aus ihrem Lande zu ziehen, sondern nur zwey Wahlen fürgeschlagen, nämlich wir sollen zur Kirchen gehen, oder in der Gefangenschaft bleiben, und darinnen absterben. Auf das hat es sich geändert, und ist ein jeder wieder in seine Heimat und in Gewahrsam gangen.
Bald hernach war die vierte Handlung, so sie mit uns fürgenommen.
Man hat uns wieder beschieden an bestimmten Ort, und von uns gefordert, wir müßten und sollten ihnen all unsere zeitliche Güter liegends und fahrends anzeigen, wir hätten keine Gefahr dabey zu erwarten, denn sie begehren nicht eines Batzens werth von unserm Gut. Was aber daraus erfolget, so werdet ihr im Ausgang dieses Jahrs in dieser Verfolgung wohl vernehmen. Also haben sie unser Haab und Gut verzeichnet, und darnach in Arrest gelegt, auch etlichen ihr Haus und Hof verkauft, und den andern, denen sie es nicht verkauft haben, denen ist ein schwerer Zins darauf gesetzt worden, und denselben zu ihren Händen gezogen.
Nun folget die fünfte Handlung, so sie mit uns fürgenommen.
Nachdem wir ihnen unser Haab und Güter angezeigt haben, hat man unserer etliche wieder auf die Schlösser beschieden, mit einem Geleit. Wir sind ihnen abermal gehorsam gewesen, wie vormalen, da wir ihnen in die gemeldte Oerter erschienen sind, da hat man uns einen Brief vorgelesen, und der Inhalt des Briefes lautet also: „Wann wir einer Obrigkeit nicht wollen gehorsam seyn, Kirchgangs halben, so wolle man uns an gewahrsamen Ort thun, und behalten. Welches sie gethan haben im 1637. Jahr, da haben sie die Fänger schaarenweise ausgeschickt, und 12 Männer gefangen, welche Gefangenschaft mit etlichen fast ein gantzes Jahr gewähret, und in derselben Gefangenschaft hat man uns gar übel verköstiget mit unguten Leuten, die wegen der Uebelthat gefangen lagen, im Kloster Oetenbach, in einem tiefen und gar feuchten Gefängniß, auch hat man uns alle Nacht Wächter zugegeben, welche uns sollten verwahren; aber in einer Nacht sind wir in einer Stunde mit GOttes Hilfe und ruhigem Gewissen ledig worden.
Nun wollen wir etlicher Männer, Weiber und Kinder Namen anzeigen, und wie man mit ihnen und ihrem Haab und Gut umgangen sey, als nämlich:
Zum ersten Rudolph Egly, Wannenmacher, ein Bürger zu Zürch, Der gemeldte Bruder ist anfänglich von den Vieren einer gewesen, so zum ersten 22 Wochen auf dem Rathhaus im 37sten Jahr gefangen gewesen sind; auch der Zwölfen einer, so in der andern Gefangenschaft gewesen sind im 37. Jahr. Demselben haben sie zum ersten sein Haab und Gut angegriffen, auch sein Haus und Heimat verkauft, ohngefehr um 6000 Gulden, und dasselbige in fremde Hände gegeben, und die Kinder aus dem Haus gestoßen. Dieser Bruder hatte ein krankes Kind, dasselbe kranke Kind haben sie unter den heitern Himmel auf die Erde gesetzt. Nachmalen hat man ihn gar manchesmal inner und ausser ihrem Lande gesucht, zuletzt haben sie ihn aus dem Lande vertrieben, daß er noch kein gewissen Ort hat, da er wohnen kann. Nachdem man ihn nicht mehr hat können bekommen, da sind sie erzörnet gewesen, und haben sein Weib, mit Namen Martha Lindingern, gefangen; dieselbige haben sie in Oetenbach in eine Gefangenschaft gelegt, und eine Zeitlang gefangen behalten, doch haben sie gar rauh und streng mit ihr gehandelt, und sie von wegen des Gemeinden=Geldes, so den Armen gehört, (weil er ein Aeltester war und über die Armen Wacht und Sorg trug) daß sie ihnen dasselbe hat sollen zeigen, sie haben ihr mit Pein und Marter gedräuet, und in den Pein=Keller geführt und den Henker an die Seite gestellt, und ihr so Angst gemacht, daß sie es ihnen aus Schwachheit gezeiget hat. Also haben sie das Geld genommen, und zu ihren Händen gezogen, welches mehr dann 1000 Gulden gewesen. Nachdem man das Geld gehabt, hat man das gemeldete Weib gefangen, im 37sten Jahr, am letzten Tag des Christ=Monats, und ist damalen bis in das 41ste Jahr gefangen gewesen, in dem Oetenbach, bey andern ihrer mithaften Geschwisterten. Endlich ist sie am Freitag vor Östern mit andern ihrer Mitgefangenen mit freyem Gewissen ledig worden.
Was antrifft die Gemeine im Klonauer Amt, und was sich darinnen hat zugetragen und begeben, ist folgendes. Zum ersten:

Hans Meyli.
Wie man mit demselben Mann, mit seinem Weib und Kindern umgegangen sey.
Als man zählte das 1637ste Jahr, ist der alte Mann gefangen worden, und 43 Wochen in Banden, in dem RathHaus, in Oetenbach, in einer tiefen Gefangenschaft gewesen, darnach ist er mit andern seiner Mitbrüder unverletzt ledigworden; wiewohl sie ihn seither manchesmal streng gesucht haben, und er hatte noch keinen gewissen Ort, da er bleiben konnte. Nachdem hat die Obrigkeit ausgeschickt, und haben angefangen zu verfolgen, beschleitzen und berauben.
Sie haben ihnen etlichmal die Häufer umstellt und durchsucht; auf einmal sind bis die 30 Schergen kommen, die haben uns die Häufer umstellet, durchsuchet und verwahret, mit Wacht und mit Feuer, etliche Tag und Nächte, und mit bloßen Schwerdtern und Waffen die Häuser durchsucht, die Thüren zerhauen und zerstossen, wie die Krieger und Schergen thun, mit übermüthigem Wüten und muthwilligem Essen und Trinken von dem unsern, ja auch mit Fressen, Saufen, freventlichem Fluchen und Gotteslästerung, mit Schwören, Toben und Wüten, Trotzen und Dräuen, noch gar viel ärger und schlimmer, dann die unvernünftigen Thiere thun, die zum Fahen und Würgen geschaffen sind.
In demselben Tumult haben sie des alten Hans Meylis Sohnes Frau gefangen, (dasselbige Weib hatte ein 14 wöchiges Kind gehabt) und haben sie hart gebunden und gen Zürch geführet, da ist sie bis in das zweyte Jahr gefangen gelegen im Kloster Oetenbach, und haben sie hart gehalten mit Speiß und Trank; darnach ist sie mit andern ihrer Mitgeschwisterten mit unverletztem Gewissen ledig worden, im 41sten Jahr, am Freitag vor Östern: Auch sind in dem selben Tumult des vorgemeldeten Hans Meylis zween Söhne nämlich Hans und Marty Meyli, gefangen worden den 3ten Tag May, im 39sten Jahr, und die Gefangenschaft hat ein Jahr gewähret. Man hat sie auch gar streng und rauh gehalten, in den Banden, mit Speiß und Tranck, auch mit Dräuen und Trutzen: man hat sie zweimal ausgezogen und das Geld von ihnen genommen in der Gefangenschaft, und noch vielen andern mit ihnen, und zweymal in Eisen gelegt, das hat in die 20 Wochen gewähret, auch streng tribulirt mit Spinnen und Seiden Kämplen, damit sie sie möchten abfällig machen; aber doch sind sie mit andern, mit der Hilf und Gnade Gottes, mit unverletzten Gewissen heraus kommen.
In dem 41sten Jahre haben sie unsers alten vorgemeldeten Hans Meylis zween Söhne Weiber gefangen und nach Zürch geführt ins Oetenbach, auch bey anderen ihrer Geschwisterten eine Zeitlang gefangen behalten, und darnach mit vielen andern Brüdern und Schwestern ledig geworden, und mit gutem Gewissen heraus kommen.
Das 41ste Jahr.
Noch mehr haben sie mit uns gehandelt, mit Hab und Gut, nämlich Haus und Heimat sammt dem Hof, liegendes und fahrendes verkauft, und ist daraus gelöset worden 14,200 Gulden, und haben das alles zu ihren Händen gezogen, und haben auch die Kinder und Kindes=Kinder unter die Fremden gethan, als arme verrtriebene Wayselein zerstreuet, und haben keine Gnad erzeigt gegen die, so schon in die Kirche gingen, noch gegen denen, die sich in das Creutz begeben haben. Und nach diesem allen, da sie uns unsere Häuser und Heimat genommen, so haben wir uns mit Weib und Kind in die Fremde begeben zu arbeiten, damit wir niemand mögen beschwerlich seyn. Da sind wir durch mißgünstige Leute verrathen worden, da wir gewohnet haben, und die, die uns behauset und beherberget haben, die sind von der Obrigkeit hart gestrafet worden.
Nachmalen ist des vorgemeldeten Martin Meylis Frau gefangen worden, (und ist gar noch schwanger gewesen) und auf das Rath=Haus gen Zürch geführt, und da vom Rath=Haus nach Oetenbach, von dem Oetenbach in das Spital, daselbst an eine Kette gelegt, bis daß sie in Kindesnöthen gewesen ist, und von dannen ist sie durch Gottes Hülfe ledig worden, mit ruhigem Gewissen.

Hans Müller.
Im 1639sten Jahre, den 6ten Januar, ward Hans Müller von Uticken gefangen und nach Zürch geführet, und in das Kloster Oetenbach gesetzt, und seine Verhaftung währete bis in das zweyte Jahr, darinnen ward er tödtlich krank; er ist aber mit andern Gefangenen mit ruhigem Gewissen heraus kommen. Nach demselben haben ihn sein Weib und Kinder in seinem eigenen Haus beherberget, und ist bey ihnen gestorben. Dafür haben sie der Obrigkeit müssen 40 Pfund an Geld Strafe geben; darum das sie ihrem leiblichen Vater Barmherzigkeit erwiesen haben.

Rudolph Hägi.
Im 1639sten Jahre, den 23sten Tag des Herbstmonats, ist Rudolph Hägi gefangen worden, und nach Oetenbach in Zürch gethan, und daselbst gefangen gelegt worden; und haben sie seine Hausfrau auch gar scharf gesucht, da er in den Banden gewesen ist, und haben ihm sein ältestes Kind gefangen, und hart gedräuet mit Dümlen= und mit Schellenwerk, wann es seine Mutter nicht anzeigen wolle. Nachdem haben sie sein Weib auch gefangen, und in Oetenbach gethan, und da er 83 Wochen gefangen ist gewesen, da ist er und seine Frau wieder mit andern ledig worden, und unverletzt mit gutem Gewissen heraus kommen. Auch hat die Obrigkeit (da sie noch in Banden waren) ihre fünf Kinder von Haus und Heimat unter die Fremde vertrieben, und letztlich haben sie auch ihn selbst aus dem Land vertrieben.

Hans Ringer.
Noch weiter merken wir an, wie sie mit Hans Ringer und seiner Frau sind umgangen.
Im 1641sten Jahr, den 15ten Märtzen, hat es sich zugetragen, daß er sich in den Ehestand begeben hat. Bald darnach haben sie ihn gefangen, und nach Zürch auf das Rathhaus gebracht, und darnach in den PeinKeller geführet, und zweymal an die Marter geschlagen, auf daß er damit anzeige, wer die Ehe bestätiget habe.
Nach diesem ist er zu seinen Mitbrüdern in die Gefangenschaft in Oetenbach verhaftet worden.... Darnach wurde sein Weib eine Kindbetterin; da sind die Fänger bald ausgeschicket worden, und haben die Kindbetterin so gar übel erschröckt, daß sie die Kinder=Wehen hart ankommen sind, auch haben sie die Kindbetterin in einer Mist=Bahre wollen hinweg führen, aber sie haben niemand gefunden, der die Kindbetterin hat wollen laden, welche eben vor 4 Tagen eine Kindbetterin worden ist: da haben die Fänger die schwache und blöde Kindbetterin an eine Kette gelegt, und dem Hausvolk damit. geboten und gedräuet, Wo sie die Kindbetterin aus dem Haus lassen Würden, so würdn sie bey der Obrigkeit in große Ungnade kommen. Darnach ist sie aus dem Haus getragen worden in ein ander Land, auch ist der Mann aus der Gefangenschaft unverletzt heraus kommen und ledig geworden.

Henrich Frick.
Anno 1639 ist Henrich Frick im Klonauer Amt gefangen worden, ein junger Mann, der vor seiner Bekehrung ein Land-Fänrich gewesen ist, und grosses zeitliches Gut besessen hat; aber nachdem er sich unter das Creutz Christi begeben hat, da sind sie über ihn sehr erzürnet worden, und sagten, die Trubsalen hätten um seinetwillen angefangen. Sie haben ihm auch in der währenden Trübsals Zeit seine Häuser und Scheuern gar manchesmal umstellt, und durchsucht mit grausamen Toben und Wüten; dreymal haben sie ihn gefangen: Zum Ersten, haben sie so unbarmherzig mit ihm umgangen und gehandelt daß sie ihn in grosse Angst und Noth getrieben haben, und ihm seinen Sinn und gutes Gewissen verwirret.
Nachdem er aber eingewilliget hat, ist er in eine solche große Reue gefallen, daß er mit detro bitterlich geweinet hat und seinen Fall bekennt und sich wiederum gleich in den Streit gerüst, und unter das Creutz Christi begeben.
Nachdem haben sie ihn wiederum gesucht, wie vormals, auch sind sie heimlicher Weise zu seiner Frauen in ihre Kammer gangen, die noch zu ihnen in die Kirche gehet, und haben sie so übel erschreckt, daß die Frau vermeint sie müsse des Kindes genesen; und da sie eine Kindbetterin worden ist, so hat das Kind nach der Geburt nicht lang gelebet, auch hat die Kindbetterin nach der Geburt nicht viel gute Tage mehr gehabt.
Nachdem die Fänger von der Obrigkeit ihn zum andernmal gefangen haben, und nach dürch geführt, in das Kloster Oetenbach, in dem Gefängniß verwahret, und eine Zeitlang gefangen behalten: wurde dazumal sein Handel ausgeführt, und ist wieder ledig worden. Bald darnach haben sie ihn wieder mit Ungestümm gesucht: aber sie haben ihn dazumal nicht funden, dann man hat ihn einem Ort in den andern geführt und getrieben. Zum letztenmal hat ihn seiner nahen Freunde einer, nächtlicher Weise, verrathen, und auf freyer Landstrasse selbst gefangen, und nach Zürch geführt, und ist wieder eine Zeitlang gefangen gewesen, wohl in das zweyte Jahr und niemand weiß noch wann es ein Ende hat, als der gerechte und gütige Gott.
In seiner Gefangenschaft haben sie ihm viel Leids gethan; zweymal haben sie ihn ausgezogen, und ihm sein Geld genommen: auch haben sie ihm einen langen grauen Rock angethan, zu
einem Gespött und Hohn, und alle Nächte thaten sie ihm eine Kette an. Ueber das alles haben sie ihm groß Haab und Gut genommen, welches mehr dann 13,000 Gulden antrift, auch haben sie ihm zwey große Höfe verliehen, davon gibt er ihnen jahrlich 420 Gulden, und 20 Malter mit Kernen, und haben das alles zu ihren selbst Händen gezogen.

Steffen Zänder.
Im 1639sten Jahr, am 23sten Tag des Herbstmonats, ward gefangen Steffen Zänder, in der Klonauer Gemein, ein alter Mann, und nach Zürch geführt, in Oetenbach ins Gefängniß gelegt, und ist fast anderthalb Jahr gefangen gewesen, und 16 Wochen an Eisen geschlagen, und übel zugericht, auch in den Banden ausgezogen worden. Er ist auch lang in den Banden krank gewesen, wegen der feuchten und langwierigen Gefängniß, und darin in Christo dem Herrn entschlafen.

Dorothea Grobin,
Eine alte Schwester, ward gefangen im Klonauer Amt, die war in geheim bey ihrer Tochter zur Herberge. Indem kam der Prediger von Kifferschweil, allein, und wollte die alte Frau fangen, er fuhr sie gar rauh und grausam an, da wollte die Tochter ihrer Mutter aus kindlicher Liebe helfen, da hat der Prediger die Tochter gar übel erschröckt und gestossen, daß sie ist krank worden, und eines Kindes genesen, und da ist das Kindlein nicht lebendig an die Geburt kommen: und hiemit ist die Mutter dem unbarmhertzigen Menschen entrunnen.

Catharina Müllerin.
Jetzt aber ward eine alte Schwester im Amt Klonau gefangen, und gen Zürch geführt, und in Oetenbach gethan und daselbst in die Gefängniß gelegt, und ist da eine lange Zeit in den Banden behalten worden; und zuletzt mit unverletztem Gewissen heraus kommen; sie hat aber jetzt noch keinen gewissen Ort da sie wohnen kann, sondern muß gänzlich noch verborgen seyn; ihre Kinder müssen von ihrentwegen der Obrigkeit 2000 Gulden verzinsen jährlich.

Heinrich Gut,
Ein alter Mann im Amt Klonau, der ward gefangen und gen Zürch geführt und in Oetenbach gethan, in der Gefängniß verhaftet, darinnen gar übel gehalten mit Speiß und Trank, keine Liebe noch Treue gehabt, wiewohl er gar ein kranker Mann gewesen ist, und ist den Banden wegen der feuchten und langwierigen Gefangenschaft, in dem Herrn entschlafen, des 1639sten Jahrs, den 25sten Weinmonat.

Ottilly Müllerin,
Eine Schwester, ward gefangen und nach Zürch geführt und in Oetenbach gesetzt, und eine Zeitlang behalten; darnach mit gutem Gewissen deren Banden ledig worden.

Barbara Meylin,
Eine Schwester, ward gefangen, darnach gen Zürch, und in Oetenbach gethan, und eine lange Zeit daselbst gefangen behalten; und ist auch mit gutem Gewissen der Banden ledig worden.

Barbara Kolbin,
Eine Schwester, ist gefangen worden und zu Zürch im Spital gefangen gesetzt; und hernach wieder mit unverletztem Gewissen heraus kommen.

Elisabeth Meylin,
Ist gefangen worden und nach Zürch ins Oetenbach gethan, und daselbst eine Zeitlang verhaftet gewesen; nachmals ist diese Schwester wiederum der Bande ledig worden, und mit gutem Gewissen loßgekommen mit der Hülfe und Gnade Gottes.

Wäteschweil und Horgen.
Zum Ersten. Im 1637sten Jahr, den 3ten May, hat es sich zugetragen, daß der Land=Vogt zu Wäteschweil durch seine Diener, drei Brüder beschieden, mit Namen Peter Brubacher, Hans Landis und Jacob Rüsterholz, wir solten zu ihm auf das Schloß kommen, uns das ohne Gefahr, es solle uns kein Leid geschehen: aber so bald wir auf das Schloß kommen sind, da hat er uns gefragt, wie wir uns besonnen hätten; (nachdem wir auf der Chorherren=Stube gewesen) ob wir in die Kirche gehen wolten oder nicht; und das sey seine Meinung: Wann wir nicht in die Kirche gehen wolten, so wolle er uns gefänglich einschliessen, da es dann geschehen ist, wie es fornen in dem Büchlein in der fünften Handlung gemeldet ist, sie sind aber nicht lang gefangen gewesen, alsdann ist die Gefängniß geöffnet worden, und zween Brüder Hans Landis und Jacob Rüsterholz entronnen. Nachdem war der Peter allein, am Morgen aber hat der Land=Vogt dem Peter viel versprochen, wie er das geniesen solle, daß er nicht mit den andern ausgebrochen sey, es ist aber dies alles wie das Obige, (daß ihnen kein Leid geschehen soll,) nur leere Worte gewesen, und haben es nicht gehalten, sondern haben den Peter eben grad auf denselben Tag in eine schlimmere Gefängniß gethan, die Thüren nie geöffnet: Und nachdem haben sie ihn gen Zürch geführt, auf das Rathhaus, eine Zeitlang da behalten, in der Gefangenschaft, und haben weder Freunden noch Verwandten sagen wollen wo er hingekommen seye. Von dannen hat man ihn in Oetenbach in die Gefängniß gebracht, daselbst mehr dann vierzig Wochen gefangen gehalten, bey andern mehr, man hat sie aber übel beköstiget, und viel Leids angethan, sonderlich von dem unverschämten Gesind, die wegen Uebelthat gefangen lagen, die haben uns sehr übel geplaget. Alle Nacht hat man uns Wächter gestellt. Hernach ist die Gefängniß geöffnet worden, im 1638sten Jahr, und ist der Peter nebst noch 12 ledig worden, durch Gottes Hülf. Nach dieser Geschichte, hat der Land=Vogt seine Diener vielmal ausgeschickt und den Bruder suchen lassen; aber Gott hat ihn noch bisher vor ihren Händen behütet. Hernach hat es sich begeben, den 6ten May 1640, haben sie unbarmherzig mit seinen Kindern gehandelt, und mit dem seinen; der Landvogt ist mit seinen Dienern ausgeritten zu seinem Haus und Heimat, da haben sie solche Gewalt und Tyranney gebraucht, daß man gedacht hätte es solte sich ein Stein erbarmen; an demselben Tag haben sie die ganze Haushaltung zerstöret, Knechte und Mägde geschickt, und die Kinder ausgetrieben, und das Haus und Scheuren, Holz und Feld, mit sammt allem, Liegends und Fahrends, alles aufgeräumt, verkauft und zu ihren Händen gezogen, woraus ungefähr 9000 Gulden ist gelößt worden. Nicht lang darnach haben sie seine 3 Knaben auch in Oetenbach gethan, wiewohl dieselben zu ihnen in die Kirche gegangen, man hat sie gar übel verderbt, doch sind die Knäblein wieder heraus gekommen.

Hans Landis,
Ein bestellter Diener in Horgerberg, der ist im 37sten Jahr gefangen worden und gen Zürch geführt, und in Oetenbach ins Gefängniß gelegt worden, er ist ungefähr 20 Wochen gefangen gewesen, und ist im 38sten Jahr mit 15 seiner Mitbrüder ledig worden, durch Gottes Hülf. Nachdem er wieder ledig worden ist, hat man ihn gar manchmal wieder gesucht, und haben ihn aus einem Ort in das andere vertrieben; wie man spricht, so hat er viel Zeit nirgends mehr in die Häuser gedörft, so hart hat es die Obrigkeit verboten, daß uns niemand mehr behausen, noch beherbergen, auch weder speisen noch tränken, darzu keine Barmherzigkeit beweisen noch erzeigen sollen, und haben ihn und sein Weib, Kind und Kindeskinder, alles in das Elend vertrieben, ja auch die, so zur Kirche geben, so wohl als die, so sich in das Creutz begeben haben. Seine Tochter Margaretha Landisin, ist auch gefangen worden und nach Zürch geführt, ins Oetenbach gethan, und da sie in die 60 Wochen gefangen gewesen, ist sie darnach mit Gottes Hülf wieder los worden. Ueber diß alles haben sie ihm sein Haus und Hoff, auch alle andere Dinge was sie nur haben konnten, genommen, verkauft und zu ihren Händen gezogen, und ist 500 Gulden daraus gelößt worden.

Hans Huber.
Dieser ist im 1637sten Jahr gefangen worden und nach Zürch geführt, in das Kloster Oetenbach in die Gefängniß gethan, und darinnen eine Zeitlang bleiben müssen; hernach aber wiederum durch Gottes Hülf und Beystand ledig worden. Nachdem haben sie ihn im 44sten Jahr wieder gefangen und in das Oetenbach gethan, bey fünf andere Brüder in eine Gefangenschaft, und sind noch alle sechs bey einander; auch sein Weib und seines Weibs Schwester, in das Elend vertrieben. Ueber das hat die Obrigkeit den Hof verliehen auf 4 Jahr, darnach im 44sten Jahr haben sie den Hof den Kindern wieder gegeben und ihnen 500 Gulden zu verzinsen darauf gesetzt, und zu ihren Händen gezogen.

Conrad Strickler,
Ein alter Mann, ist im 1644sten Jahr, den 11ten Tag. Brachmonat gefangen worden, ausser ihrem Land, und nach Zürch geführt, und bey andern seiner Brüder versperret. Sein Weib haben sie auch gefangen, und in Oetenbach gethan, sie ist eine lange Zeit gefangen gelegen; aber jetzt durch Gottes Hülf wieder ledig worden. Seinem Sohn haben sie die Güter übergeben, und 400 Gulden darauf gesetzt, der Obrigkeit zu verzinsen.

Hans Rudolph Baumann,
Aus dem Horgerberg. Denselben Bruder haben sie gefangen, nach Zürch geführet, und mehr als 60 Wochen in einer harten Gefangenschaft versperret, auch in den Banden unbarmherzig behalten, man hat ihn ausgezogen und 16 Wochen an Eisen gefesselt, er hat auch in der Gefängniß eine schwere Krankheit gehabt. Hernach ist er mit andern Brüdern mit gutem Gewissen ledig worden. Die Brüder haben ihn aus der Gefangenschaft in einer Nacht einen weiten Weg getragen, da sie entrunnen sind, dann er hat keinen Tritt gehen können; ist aber jetzt wieder ein starker Mann, Gott sey gelobt; er hat aber noch kein gewissen Ort da er wohnen kann. Nachdem haben sie ihm Haus, Hof, und alles was er hatte, Liegendes und Fahrendes verkauft, und alles in der Obrigkeit Gewalt gezogen, und zu ihren Händen genommen; darzu auch sein Weib und Kind ausgestossen. Aus den Gütern ist 2000 Gulden gelößt worden.

Oswald Landis, 1640.
Denselben alten Bruder haben die Diener der Obrigkeit gefangen mit sammt seiner alten Frauen, seiner zwey Söhne und ihrer Weiber mit 2 unschuldigen säugenden Kindern, dieselben allesammt haben sie nach Zürch geführt, und in dem Oetenbach gefangen behalten; es hat aber in der währenden Zeit Angst, Schmerzen und Herzenleid gegeben, wegen der kleinen unschuldigen Kinder; es sind aber die zwey Söhne in einer Nacht, durch Gottes Hülf, mit den unschuldigen Kindern aus der Feinde Hand mit ruhigem Gewissen entronnen; der alte Mann und seine Frau sind jetzt wieder ledig worden; aber sein Sohn und Sohns Weib sind in das Elend vertrieben. Die Güter und Kinder einem gottlosen, elenden Gesinde übergeben, daß auch die Kinder Angst und Noth genug bey ihnen haben. Weiter hat der obgemeldete Mann noch 4 Söhne die zur Kirche gehen, denselben hat die Obrigkeit Haus und Hof übergeben, und 1000 Gulden darauf gesetzt zu verzinsen, und das alles zu ihren Händen gezogen.

Feronica Ableny,
Eine alte Schwester aus dem Horgerberg ist auch eine Zeitlang gefangen gelegen; ist aber der Banden wieder ledig worden; sie muß sich aber noch gar heimlich halten.

Jacob Rüsterholz, 1637.
Ein alter Mann, den haben sie genommen und nach Zürch geführt und in Oetenbach gelegt in strenge Gefängniß, man hat ihn gar übel gehalten mit Speiß und Trank, sie haben ihn auch an Eisen geschlagen, und 16 Wochen damit geplagt; auch haben sie ihn ausgezogen und sein Geld genommen. Nachdem haben sie ihn abtrieben, und er hat verheissen zur Kirchen zu gehn aus grosser Angst und Noth, und wegen der langwierigen Gefangenschaft, und der grossen Unbarmherzigkeit die man mit ihm getrieben hat. Aber gar bald nach seinem Fall und Verheissung, hat es ihn sehr gereuet, er hat seinen Fall von Herzen bekennet und sich wieder in den Streit gerüstet und unter das Creutz Christi begeben. Darnach ist er wieder gefangen worden und eine Zeitlang in dem Kloster Oetenbach behalten, und darnach wiederum mit der Hülfe Gottes mit ruhigem Gewissen ledig worden.
Jetzt haben sie ihn mit seinem Weibe aus dem Land vertrieben, nachdem er fast zwey Jahr gefangen gewesen. Seine Kinder die zur Kirche gehen, (zwey Töchterlein,) die haben ihren Vater aus kindlicher Liebe wollen besuchen, da er noch gefangen war, aber sie habens nicht mögen erlangen, sondern man hat sie an Eisen geschlagen eine Zeitlang, und am Schellen=Werk angefesselt. Auch haben sie sein Haus und Heimat verkauft, dasselbe auch in obrigkeitliche Gewalt gezogen, und ist 1700 Gulden daraus gelößt worden.

Felix Landis,
Ein Bruder aus dem Horgerberg, den hat die Obrigkeit eingezogen und darnach gen Zürch ins Oetenbach in eine grausame Gefangenschaft versperret; sie sind aber unbarmherzig und unnatürlich mit ihm umgangen, dann man ihm etliche Tage nichts zu essen gegeben; es waren aber neben ihm Männer gefangen wegen der Uebelthat, die haben sich über ihn erbarmet, und ihm durch einen Spullen durch die Wand in seiner Gefangenschaft warme Brühe eingeschüttet; da aber sein Verwalter das vernommen, hat man ihn und sein Gespan in eine andere Gefangenschaft gethan. Letztlich hat man ihm die Speiß wieder gelassen; aber er ist so erhungert gewesen und am seinem Leib verdorben, daß er gar bald hat müssen sterben. Auch haben sie sein Weib Adelheit Eglin gefangen und hernach gen Zürch geführt und in Oetenbach gethan, daselbst eine lange Zeit behalten, nahe zu vier Jahr; sie haben aber das Weib in manchen stinkenden Winkel gestossen, und mit ihr gar schändlich und unbarmherzig gehandelt: sie haben sie auch ausgezogen, und eine Zeitlang alle Nacht ihre Kleider genommen. Es wäre noch viel zu schreiben, wir wollen es aber nicht schreiben, sondern wegen der Kürze übergehen. Die Schwester hat den Handel wohl ausgeführet, ist aber jetzt deren Banden ledig, so lange Gott will. Die Kinder haben sie auch unter die Fremden gethan, darnach haben sie ihm sein Haus und Hof verkauft, und ist 5000 Gulden gelöst worden.

Rudolph Sommer,
Ein junger Knab, in der Herrschaft von Wäteschweil, denselben haben die Diener der Obrigkeit gefangen, und von dannen nach Zürch geführt, ins Oetenbach in die Gefängniß gethan, und daselbst ist er zwey Jahr gefangen gewesen; man hat ihn übel in der Gefangenschaft verköstiget, und war übel geplaget, mit Werken, mit Bochen, Trotzen und Dräuen, und haben gesagt wie sie mit ihm handeln wollten; zuletzt haben sie ihn überwunden, daß er hat zur Kirchen gehen verheissen, wegen der langwierigen Gefangenschaft und aus Schwachheit seines Fleisches. Aber nach dieser Verheissung hat es ihn sehr übel gereuet, und hat viel Angst erlitten, und viel Schmerzen wegen seines Falls, er ist mit Petro hinaus gegangen und hat bitterlich geweinet; darnach hat er sich wieder in den Streit gerüst, und sich unter das Creutz begeben. Nach diesem haben sie ihn wieder gefangen und in Oetenbach in die Gefängniß gelegt, in der er vormals gewesen ist; man hat aber viel ärger mit ihm gehandelt als vormals; sie haben ihm eine Zeitlang alle Speiß abgeschlagen, daß man ihm überall nichts mehr gegeben hat, wie auch seinen Brüdern, wie oben gemeldet ist, daß auch die andern, die um Uebelthat wegen gefangen lagen, ihm durch die Wand, durch eine Spule Brühe eingegossen; aber letztlich da er so übel verderbt worden, und sein Leib verschmacht, ist er in solche Hungersnoth gekommen, daß es erbärmlich war, und er zuletzt nur noch ein warmes Brühchen begehrt, ohne einen Brosamen Brods darin zu begehren: da hat der Thürhüter erst die Herren beschickt, und haben ihn erst noch in der großen Hungersnoth wohl abtrieben; aber Gott hat ihn in seinen schweren Trübsalen erhalten. Zuletzt hat ein Herr verwilliget, man soll ihm wieder zu essen geben: aber er ist so krank und elendig gewesen, daß ers nicht mehr gemögt hat, und ist zuletzt in den Banden mit männlichem Herzen mit Gottes Hilf von hinnen geschieden, hat überwunden und ist in dem Herren entschlafen.

Hans Asper,
Ein junger Mann, den haben sie gefangen und gen Zürch geführt, und in Oetenbach gethan, und eine Zeitlang gefangen behalten, und ist mit andern seiner mitgefangenen Brüder wieder ledig worden. Doch ist er Leibes halben so krank gewesen, daß ihn die andern haben müssen aus der Gefängniß tragen, doch ist er auch wieder ein starker Mann, Gott sey gelobt. Auch haben sie sein Weib genommen, und gefangen nach Zürch geführt, in Oetenbach gethan, und ist eine Zeitlang gefangen behalten worden, sie ist aber doch jetzt wiederum loß worden; sie sind aber noch in Trübsalen und Armuth, sie müssen ihr Brod mit saurer Arbeit gewinnen. Darnach haben sie ihm auch seine Haushaltung verstöhrt, und auch Haus und Hof verkauft, und dasselbe alles in fremde Hände gegeben; darnach die Kinder ins Elend vertrieben, und das Gut zu ihren Händen gezogen, und ist 4000 Gulden gelöst worden.

Werne Pleister.
Im 1640sten Jahr ward Werne Pleister gefangen, ein alter Mann, ein Bruder und bestellter Aeltester der Gemeine, in der Herrschaft Wäteschweil, ist gefangen worden, und seine Frau und Sohns Frau, die alle drey haben sie nach Zürch geführt und in Oetenbach gefangen gelegt, es haben auch die Fänger, die von der Obrigkeit ausgeschickt waren, grausam und unmenschlich mit ihnen umgegangen, mit Toben und Wüten, mit Trotzen und Dräuen, sie haben die Fenster im Haus zerschlagen, und haben die Gefangenen gar streng gehalten mit Speiß und Trank also daß der alte Mann nicht lang hat mögen dauren, auch wegen der unnatürlichen Feuchte der Gefangenschaft, die darinnen war, ist er gleich in den Banden gestorben, und in dem Herren entschlafen. Darnach hat man seine alte Frau wieder der Banden ledig gelassen, Gott sey gelobt. Des Sohns Frau ist noch eine lange Zeit in der Gefangenschaft blieben, bis sie an ihrem Leib verdorben ist, und letztlich auch gestorben. Hernach hat sein Sohn und Sohns Kinder der Obrigkeit 1000 Gulden geben müssen, und über das müssen sie noch ihnen jährlich auf den Hof verzinsen auch 1000 Gulden, ob schon dieselben Kinder und Kindes Kinder zu ihnen in die Kirche gehen.

Ulrich Schneider.
Im 1639sten Jahr den 30sten Herbstmonat haben sie Ulrich Schneider gefangen, in der Herrschaft Wäteschweil, aus der Gemeine Ruhteschweil, haben ihn gefänglich nach Zürch geführt in das Kloster Oetenbach, darinnen eine Zeitlang behalten, man hat gar streng mit ihm gehandelt, sie haben ihn in den Banden ausgezogen, das Geld genommen, und 16 Wochen an Eisen geschlagen, darnach ist er an seinem Leib verdorben; und zuletzt in strengen Banden und stinkender Gefangenschaft gestorben. Nachdem haben sie ihm zween Söhne gefangen, und in Oetenbach gethan, darinnen sind sie eine Zeitlang gefangen gelegen und hernach wieder ledig worden, unverletzt mit gutem Gewissen. Nachdem haben sie sein Haus und Hof verkauft, und ist mehr dann 3000 Gulden gelößt worden, und in der Obrigkeit Gewalt genommen, sein Weib und drey Kinder, die schon in die Kirche gehen, mußten ausgestossen seyn, und haben Haus und Scheuren auf dem Grund abgebrochen, auf daß niemand mehr darinnen wohnen kann.

Gally Schneider.
Im 1640sten Jahr ward Gally Schneider, aus der Herrschaft Wäteschweil gefangen und nach Zürch geführt, und in Oetenbach gefangen gelegt, allda eine Zeitlang eine strenge Gefangenschaft gehabt, wie die andern seiner Brüder, wie oben angezeiget ist, sie haben ihn auch ausgezogen und das Geld genommen, und 16 Wochen an Eisen geplaget, und zuletzt ist er in den Banden mit Sieg von hinnen geschieden, er hat überwunden und ist in dem Herrn entschlafen.

Rudolph Bachmann.
Im 1640sten Jahr haben sie einen alten kranken Mann, mit Namen Rudolph Bachmann, ein Aeltesten der Gemeine gefangen, und auf einen Schlitten nach Zürch geführt, in das Spital, und daselbst an eine Kette gelegt, und auch nicht abgethan, bis daß er hat sterben wollen, und ist auch daselbst in den Banden gestorben, nachdem er eine Zeitlang gefangen gelegen, wohl gestritten und überwunden hatte, ist er in dem Herren verschieden.

Die Gemeine ist gefangen worden.
Im Ausgang des 1642sten Jahrs ist die Gemeine gefangen, und nach Zürch geführet worden, in Oetenbach es hat sich also zugetragen: Da sich das Heerdlein Christi aus Trieb des Heiligen Geistes hat versammlet, zu lehren und zu hören Gottes Wort und mit einander den Namen des HErrn anzuruffen, da hat es sich begeben, daß unserer Feinde eine grausame Rotte sich zusammen geschlagen, sie kamen in der Nacht und überfielen die Gemeine in dem Stall wo sie versammlet war, mit einem grausamen Geschrey, mit Toben und Wüten, wie die Unsinnigen thun, daß das unvernünftige Vieh hat angefangen zu schreyen und zu brüllen, über dem grausamen unmenschlichen Geschrey, das sie gemacht haben, allda haben sie etliche Männer gebunden, wie auch Weiber und Jungfrauen, und darnach gen Wäteschweil auf das Schloß geführt, in nassen und gefrornen Kleidern, und in ein Gefängniß geworfen, und hernach gen Zürch geführt, in Oetenbach in die Gefangenschaft gelegt; doch sind sie nicht lang gefangen gewesen, und sind wieder durch einen Ausbruch, mit der Hülfe und Gnade Gottes ledig worden, jedoch nur allein die Männer. Die Weiber aber sind in ihrer Gefangenschaft eine Zeitlang geblieben, und sind gar hart mit ihnen umgangen, zwey haben sie ausgezogen, und eine Zeitlang alle Nacht ihr anlegend Gewand genommen, und am Morgen wieder gegeben. Es wäre noch viel zu schreiben, aber die Zeit mag es nicht erleiden; sie sind jetzt aber der Banden wieder loß, Gott sey gelobt.

Amt Grüningen.

Hans Jacob Heeß.
Im 1637sten Jahr ward Hans Jacob Heeß, ein alter Mann gefangen, im erstenmal da der Landvogt die Fänger ausgeschickt hat, und er versprach ihm Frieden und Geleit; aber so bald er auf das Schloß kommen ist, so hat er ihn gefragt, wie er sich besonnen habe, seitdem er auf der ChorHerrn Stube gewesen, ob er zur Kirche gehen wolle oder nicht, wo er das nicht thun wolle, so wolle er ihn lassen einschliessen, und gefänglich annehmen, aber aus Bitt ließ er ihn wiederum heim, doch auf ein Gelübd wiederum zu erscheinen, und sich zu stellen. Nach drey Tagen schickte er 5 Fänger aus mit Büchsen und anderen Gewehren ihn zu fahen. Er hat ihn da 5 Tag zu Grüningen gefangen behalten, von dannen führte man ihn nach Zürch auf das Rathhaus, daselbst hat man ihn 19 Tag gefangen behalten; ist aber hernach mit Gottes Hülfe wieder ledig worden. 34 Wochen darnach haben sie wieder 3 Fänger ausgeschickt, aus der Stadt Zürch, und haben ihn in der Nacht überfallen, gefangen und nach Zürch geführt, ins Oetenbach in eine Gefängniß geführt, da sonst auch 10 Brüder darinnen waren; dazumal lag er 8 Wochen gefangen, darnach ist er durch Gottes Hülf mit seinen Mitbrüdern ledig worden durch einen Ausbruch, und im 39sten Jahr haben sie ihn wieder gefangen und nach Zürch geführt, und in Oetenbach gelegt. Er war darzumal 83 Wochen gefangen, darinnen haben sie ihn ausgezogen und sein Geld genommen, und 16 Wochen an Eisen geschlagen; hernach ist er loß worden. In diesem gemeldten 39sten Jahr haben sie ihm sein Eheweib gefangen und nach Zürch auf das Rathhaus geführt, und da etliche Tage gefangen behalten, von dannen in Oetenbach geführt, und in eine harte Gefängniß gethan, man hat sie streng behalten mit Speiß und Trank; und darinnen ist sie 63 Wochen hart gefangen gewesen, und hat da müssen in den Banden absterben. Ueber diß haben sie ihm sein Haus und Heimat alles aufgeräumt, Liegendes und Fahrendes, was sie gefunden haben, und über 4000 Gulden daraus gelößt, und alles zu den obrigkeitlichen Händen gezogen.

Hans Müller.
Im 1640sten Jahr, war Hans Müller im Grüninger Amt, anfänglich deren einer, so 22 Wochen auf dem Rathhaus sind gefangen gewesen, wie fornen im Büchlein auch schon verzeichnet ist. Nach dem haben sie die Fänger manchmal nach ihm ausgeschickt Tag und Nacht, und den Bruder suchen lassen, in seinem Haus und in der Nachbarschaft, auch haben die unbarmherzige Fänger den Kindern nächtlicher Weise mit blossen Schwerdtern gedräuet, sie wolten sie umbringen, wo sie ihren Vater nicht zeigen wolten. Man hat ihn in der Kirchen lassen ausrufen, daß jedermann solle Gewalt haben den Bruder der Obrigkeit zu überantworten, auch solle ihn bey grosser Strafe von der Obrigkeit niemand mehr weder behausen noch beherbergen. Nachdem hat der Amtmann im Kloster Rüter, den Bruder lassen fordern, mit einem schriftlichen Fried und Geleit drey Wochen lang, und hat ihm verheissen, daß ihn niemand beleidigen solle, und nach vollbrachtem Gespräch, ohne Gefahr wieder frey ledig heim gehen lassen, und in den bestimmten 3 Wochen hat er ihn durch die Seinen fordern lassen, zu ihm in das Kloster, und in dem Gespräch als er nicht hat wollen verwilligen Kirchgangs halben, da hat er ihn in eine Verwahrung genommen und Tag und Nacht mit Wächtern gehütet, und also die Verheissung die er ihm gethan hat, überall nichts gewesen ist, von dannen hat man ihn nach Zürch geführt, und eine Zeitlang auf dem Rathhaus behalten, und darnach in Oetenbach in eine harte Gefangenschaft gethan, und ungefähr sechszig Wochen lang bey andern seiner Brüder behalten. Er hat auch in der Gefangenschaft eine schwere Krankheit überkommen, auch hat man ihn ausgezogen und sein Geld genommen, auch sechszehn Wochen an Eisen geheftet, darnach ist er durch Gottes Hülf mit andern seiner Brüder ledig worden.
Und in dieser laufenden Zeit, hat man sein Weib gefangen und nach Zürch ins Oetenbach ins Gefängniß gethan, und ist daselbst anderthalb Jahr gefangen gelegen, nach diesem ist sie mit ruhigem Gewissen loß worden. Darnach haben sie ihn und sein Weib Tag und Nacht gesucht, mit blossen Schwerdtern, Haus und Scheuern durchgangen, auf eine Zeit hat es sich begeben, daß sein Weib 2 Kinder gebohren hat, und da die Kinder 11 Tag alt gewesen sind, da kamen zehn Fänger in der Nacht, sie funden das Weib mit den zwey Kindern, und fielen die schwache Kindbetterin mit rauhen und harten Worten an, sie müsse gefangen seyn, oder ihnen versprechen sechs Wochen nicht aus dem Haus zu gehen, sie hat aber sich selbst nicht wollen ein solches Band anlegen; weil aber das Weib nicht hat wollen versprechen, so sind zwey Fänger geblieben und haben sie Tag und Nacht verwahrt, da ist die Kindbetterin aus grosser Angst und Noth mit den zwey Kindern nächtlicher Weise im Winter, in großer Kälte ausgebrochen, und sie wußten nicht wo sie hin gekommen wäre; aber durch Gottes Hülfe ist es ihr gelungen, und mit den Kindern aus der Feinden Händen entrunnen: sie ist aber einen weiten unbekannten Weg mit ihnen gegangen. Auch ist ihnen die Haushaltung zerstört und die Güter verliehen und auf die Güter Zins gesetzt worden, nämlich, 1000 Gulden, und das alles in der Obrigkeit Hände.

Jacob Gochnauer.
In dem 1639sten Jahr ward Jacob Gochnauer in Amt Grüningen gefangen, und darnach gen Zürch geführt, und in Oetenbach gefangen gelegt, und ist fast anderthalb Jahr gefangen gelegen, und auch wie andere seiner Mitbrüder übel gehalten worden; und ist darnach mit andern seiner Brüder ledig worden, und mit gutem Gewissen loß gekommen. Darnach hat man ihn und sein Weib aus dem Land vertrieben, und sein Haus und Hof verkauft, und was sie funden haben, zu ihren Händen gezogen. Nachdem hat es sich begeben, daß er auf eine Zeit wieder in das Land kommen ist, seine zerstreute Kinder zu suchen, da lief er auf der Strassen den Feinden wieder in die Hände, und sie nahmen ihn gefangen, und hernach wieder gen Zürch geführt, und in Oetenbach gelegt, und ist alda jetzt fast dritthalb Jahr gefangen gelegen, und weiß noch niemand wann es ein Ende hat, dann allein der barmherzige Gott, der alle Dinge wohl wenden kann, und also währeten seine beyde Gefangenschaften gar nah vier Jahr.

Jacob Egly.
In dem 1639sten Jahr hat man Jacob Egly, in dem Amt Grüningen gefangen, und ist auch nach Zürch geführt, in Oetenbach ins Gefängniß gelegt, und ungefähr anderthalb Jahr gefangen gelegen, sie haben ihn auch grausam streng gehalten, also daß er an seinen Leib verdorben ist, wie andere seiner Mit=Gefangenen Brüder und Schwestern, und ist also in diesen unnatürlichen feuchten und stinkenden Thürmen gestorben. Hernach ist seine Haushaltung zerstöret, und der Hof verliehen worden, und 500 Gulden auf den Hof gesetzet, jährlich der Obrigkeit zu verzinsen, und in die Hände zu legen.

Georg Weber,
Im 1639sten Jahr hat man Georg Weber, in der Herrschaft Kiburg gefangen, und ihn nach Zürch geführt, in Oetenbach in die Gefängniß gelegt, und darinnen übel gehalten mit Speiß und Trank, und ist an seinem Leib übel verdorben, wegen der feuchten und langwierigen Gefangenschaft, und hat auch eine schwere Krankheit erlitten, darzu hat man ihn ausgezogen und sein Geld genommen. Seine Gefangenschaft hat siebenzig Wochen gewährt; darnach ward er mit seinen Mit=Gefangenen unverletzt mit gutem Gewissen wieder loß gelassen.

Jacob Baumgärtner.
Im 1643sten Jahr haben sie einen alten Mann, mit Namen Jacob Baumgärtner in der Grafschaft Kiburg gefangen und darnach gen Zürch geführt, in Oetenbach in eine strenge Gefangenschaft gethan, und darinnen hat man ihn eine lange Zeit gezwängt und gedrängt, man hat ihn ausgezogen, sein Geld genommen, und ihm einen langen weisen Rock angethan, zu einem Spott und Fatz, und noch alle Nacht legt man ihn an Ketten. Lange vor der Gefangenschaft, war er schon in der Trübsal auch vier malen gefangen gewesen, von dem 37sten Jahr bis jetzt dato und seine Gefangenschaften haben bis in das fünfte Jahr gewährt, und ist auch noch in diesem fünf und vierzigsten Jahr, den 22sten August, bey fünf andern Brüdern gefangen gewesen; ist aber jetzt der Banden wieder ledig, mit gutem Gewissen, Gott sey gelobt. Die andern fünf Brüder sind noch in den Banden, so lange Gott will. Also ist der obgemeldte Mann in die Hände der Obrigkeit gekommen, sie haben ihre Diener ausgeschickt, die haben ihm sein Haus und Heimat verkauft, und das erlößte Geld zu den obrigkeitlichen Händen gezogen, nämlich 500 Gulden.

Ulrich Müller.
Im 1640sten Jahr den 31sten August ist auch Ulrich Müller in der Grabschaft Kiburg gefangen worden, an seiner Arbeit, (derselbige ist ein bestellter Diener der Gemeine gewesen,) und ist nach Zürch geführt worden, auf das Rathhaus, und haben ihn etliche Tag darauf behalten, und darnach in Oetenbach, in eine harte Gefangenschaft gethan, und ist auch in den strengen und unbarmherzigen Bandenund Gefangenschaft an seinem Leib verdorben, und nach fünf und dreysig Wochen seiner Gefangenschaft, in dem Herrn entschlafen. Darnach haben seine Kinder von seinem Gut der Obrigkeit hundert Gulden erlegen müssen.

Jacob Müßly.
Im 1644sten Jahr ward Jacob Müßly, auch in der Herrschaft Kiburg in Verhaft genommen, nach Zürch geführt und in Oetenbach gefangen gelegt, der jetzt auch bey vier andern Brüdern noch gefangen liegt, die Namen derselbigen sind diese: Jacob Gochnauer, Heinrich Frick, Conrad Strickler und Hans Huber.

Catharina Forrerin.
Noch eine Frau hat man gefangen, mit Namen Catharina Forrerin, im Amt Grüningen, und haben sie nach Zürch geführt, in Oetenbach in die Gefängniß gethan, und ist daselbst eine Zeitlang gefangen gelegen, und hernach mit andern Schwestern ledig worden, und bey der erkannten Wahrheit geblieben.

Burckhard Ammen.
Im 1639sten Jahr ward ein alter Mann mit Namen Burckhard Ammen, am Zürcher See gefangen und nach Zürch geführt, in Oetenbach gethan in eine Gefangenschaft, und daselbst ungefähr anderthalb Jahr gefangen behalten, und ist sehr übel gehalten worden, auch ist er ausgezogen worden, doch auch letztlich der Banden loß worden. Es sind auch zwey Weiber gefangen worden am Zürcher See, sie sind aber gleich der Banden wieder ledig worden, und mit gutem Gewissen loß gekommen.

Elisabeth Hützny.
Im 1639sten Jahr, ist eine Schwester Elisabeth Hützny gefangen worden, und nach Zürch geführt, in Oetenbach in eine strenge Gefangenschaft gethan, sie hat gar eine schwere Gefängniß erlitten und viel ungesunder Tage gehabt; sie haben auch weder Mitleiden noch Barmherzigkeit gehabt, sie hat in den Banden sterben müssen. Ihrem Mann hat die Obrigkeit 500 Gulden genommen, und die Güter die man nicht verkauft hat, auf die sind den Kindern Zinsen gesetzt worden, zu verzinsen, über 300 Gulden.

Heinrich Schnebely.
Im 1640sten Jahr, ist Heinrich Schnebely gefangen worden und nach Zürch geführt und in Oetenbach in eine Gefängniß gethan, und ist eine lange Zeit gefangen gelegen, und hernach mit andern ledig worden. Es ist zu wissen, daß in dieser Trübsal auf einmal sieben und dreyßig Personen durch einen Ausbruch sind herauskommen. Es sind auch die Anhetzer der Obrigkeit und Treiber des gemeinen Volks so streng gewesen, ja die Gelehrten sind selbst mit den Fängern gelaufen Tag und Nacht mit ihrem Gesinde, mit Toben und Wüten, wie fornen verzeichnet ist. Nachdem und über dieses alles, sind noch viel andere in ihrer Verwaltung, welche nicht mit Namen genannt sind, Mann und Weib, Schwangere, Säugende und Kranke, wenig ausgenommen, die nicht von den Ihrigen in das Elend getrieben sind; man hat viel Witwen und Waysen gemacht, und viel aus dem Land vertrieben, auch haben etliche in den Wildnissen, Gebirgen und Oeden sich verborgen, dann man hat gar grausam getobet und gewütet, die Fänger sind Schaarenweiß aus gegangen, Tags und Nachts, Holz und Feld durchsucht, sie haben uns in ihrer ganzen Verwaltung ausgeruffen, ja gar unbarmherzig und grausam, man that auf den Canzeln und Predigstühlen verlesen, daß man uns nicht mehr solle behausen oder beherbergen, noch einige Treue erzeigen, auch solten uns unsere Kinder nicht behausen, sondern es folle jedermann Gewalt an uns haben, und uns gefangen nehmen: dann man hat etliche Männer von den ihren, und auch unsere Kinder an Leib und Gut gestraft, wo man uns Guts bewiesen hat, welches bey Gott schwerlich zu verantworten seyn wird. Wir glauben aber, daß diese die fürnehmsten Anstifter und Werkzeuge von dieser Trübsal und schweren Verfolgung gewesen sind, die, die dem Volk Gnade und Frieden verkündigen, dann sie haben auf und neben der Canzel dasselbige angetrieben, sie verrathen sich selbst, mit dem, daß sie selbst gangen sind zu fahen. Und der Obrigkeit predigen sie, sie seyen Beschirmer der beyden Tafelen, sowohl der ersten als der andern; was aber antrift, nemlich: der Glaube und Gottesdienst, das ist öffentlich Beweiß und Zeugniß, daß die Gelehrten dieselben sind; dann wir können ja nicht glauben, daß einer hohen Obrigkeit die Dinge bewußt sind, daß man mit uns so grausam gehandelt hat, die Anhetzer sind meistentheils schuldig daran, dann sie haben die Gemeinlichen also angehetzt, daß auch ein jeder gemeint hat, er habe wohl gedienet, wann er nur grausam gehandelt mit uns, so sind auch gar grausame unmenschliche und unbarmherzige Dinge geschehen, daß eine hohe Obrigkeit nichts darvon gewußt hat. Wir glauben auch, daß noch viele Herren in dem Rath=Haus sind, die noch gar barmherzig, und mehr zum Frieden dann zur Rache geneigt sind, deshalben wollen wir die Unschuldigen in beyden Ständen nicht beschuldigen.
Besonders, welche auch noch Mitleidigund Barmherzigkeit erweisen gegen uns, denen wünschen wir, daß ihnen Gott auch barmherzig seyn wolle; und den Schuldigen wünschen wir, daß sie ihre Unbarmherzigkeit möchten erkennen, und darvon abstehen, dann es ist erbärmlich darvon zu reden und zu lesen, oder zu hören wie man mit uns und den Unseren umgegangen ist, mit den Schwangern und Säugenden, mit Alten und Jungen, mit Mann und Weib Jungfrauen und Jünglingen, auch Haus und Hof,mit Haab und Gut; Ja auch viel mehr, wie hat man so viel Wittwen und Waysen gemacht, und hat sie so unbarmherzig aus den Häusern gestossen, und haben uns so gar unter die Fremden getrieben, daß unsere Kinder jetzt so trostloß unter den Fremden seyn, und ihrer Väter und Mütter beraubt seyn müssen, etlichen sind ihre Väter in der Gefängniß gestorben, wegen der langwierigen Gefangenschaft und auch wegen der Hartigkeit von Speiß und Trank, ja etliche sind in die Fremde vertrieben, und viel im Land hin und wieder Weiber, Männer, Brüder und Schwestern, ja, daß also die Kinder ihrer väter= und mütterlichen Hilfe beraubt worden sind, und müssen die Kinder wie arme Wayselein vertrieben seyn, in Armuth und Elend, und werden unter den Fremden herum gestossen, veracht, verschimpft und verschmäht; und noch über das lernen die Kinder unter dem boßhaftigen Volk allerley Sünde und Boßheit, Schwören, Fluchen, Hoffarth und Uebermuth, und noch viel andere Boßheiten, daß man nicht darvon sagen mag; wir wollen es Gott heimstellen, und Ihn darob lassen walten. Es soll ja niemand von uns verstehen, daß wir aus Rache oder Bitterkeit das aufschreiben, sondern nur darum, daß auch unsere Sachen und unsere Trübsal nicht in Vergeß komme, und sonderlich unsern Nachkommenden.

Zum Beschluß.

Also wollen wir es lassen bleiben; es soll doch aber niemand meynen, daß auch mehr geschrieben sey, als die gründliche Sachen und Wahrheit, wie es klar am Tag ist. Es wäre noch viel zu schreiben, aber auch zu übergehen, so haben wir die Sache nach der Kürtze beschrieben, doch einen gewissen Bericht allen Glaubigen an den Tag gegeben; Gott aber wolle alles zum Besten wenden, durch Jesum Christum, Amen.
Doch aber die gemeldte Höf, die uns verkauft, sind nicht gar alle ledig gewesen, sondern man hat auch noch bey etlichen ziemlich Zins darauf zu verzinsen; so zieht sich dann dasselbige an der Summa ab, so sie aus unsern Höfen gelößt haben, daß es nicht alles baar gewesen ist, doch aber lauft es sich gar viel an, ja nemlich tausend Gulden. Die Herre die damit umgegangen sind, mit unserm Gut, dieselben haben unsern Kindern gar viel versprochen, wie sie unsern Kindern so wohl wollten Haus halten, ja viel besser als ihre Väter: so will ich euch ein wenig anzeigen, wie sie Haus gehalten. Dann sie haben einen großen Unkosten auf unsere Güter getrieben, mit essen und trinken, Uebermuth und großen Pracht: da sie unser Gut auf den Schlössern angeschrieben haben, so haben sie viel hundert Gulden verbraucht, ja ein Schreiber hat 500 Gulden fordern dürfen nur Schreiber=Lohn, und haben sonst noch gar viel verbraucht an allen Orten, daß ich glaube, sie werden sichs nicht viel zu rühmen haben.
ENDE.